Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 NE 12.2637   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,5844
VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 NE 12.2637 (https://dejure.org/2013,5844)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2013 - 15 NE 12.2637 (https://dejure.org/2013,5844)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2013 - 15 NE 12.2637 (https://dejure.org/2013,5844)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,5844) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Konfliktbewältigung; Abstandsflächen; Lärmbelastung; reflektierende Wirkung neuer Gebäude (Straßenverkehrslärm)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 10.02.2012 - 15 NE 11.2857

    Antragsbefugnis; Verbauung einer Ortsrandlage; Verkehrslärm

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 NE 12.2637
    Mit dem Vortrag des Antragstellers, die komplette Südseite seiner Wohnung werde verbaut, wird keine rechtlich geschützte wehrfähige Position oder ein abwägungsbeachtlicher Belang geltend gemacht (BayVGH, B.v. 10.2.2012 - 15 NE 11.2857 - juris).

    Das Interesse des Antragstellers, von einer an der Grenze der Fühlbarkeit liegenden planbedingten Lärmzunahme auf öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich verschont zu bleiben, ist von so geringem Gewicht, dass es den Abwägungsvorgang nicht zu beeinflussen brauchte (BayVGH, B.v. 10.2.2012 - 15 NE 11.2857 - juris bei Pegelerhöhung um 1 dB(A); BayVGH, U.v. 3.3.2011 - 2 N 09.3085 - juris bei Pegelerhöhung zwischen 1, 5 dB(A) und 2 dB(A) in innerstädtischer Lage).

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 NE 12.2637
    Denn nicht schutzwürdig sind Interessen, wenn sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen müssen, dass "so etwas geschieht", und wenn deshalb ihrem etwaigen Vertrauen in den Bestand oder Fortbestand etwa einer bestimmten Marktlage oder Verkehrslage die Schutzbedürftigkeit fehlt (BVerwG, B.v. 9.11.1979 - 4 N 1/78 - BayVBl 1980, 88).
  • VGH Bayern, 31.07.2006 - 25 CS 06.1705

    Reflexionen des Straßenlärms

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 NE 12.2637
    Davon abgesehen ist bereits fraglich, ob eine aufgrund der schlicht reflektierenden Wirkung neuer Gebäude (-fassaden) im Plangebiet verursachte Pegelerhöhung außerhalb des Plangebiets abwägungsrelevant ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.6.2006 - 15 ZB 04.3123 - juris Rn. 7 f.; BayVGH, B.v. 31.7.2006 - 25 CS 06.1705 - juris Rn. 4 zur fehlenden Verantwortlichkeit von Straßenanliegern hinsichtlich des Straßenverkehrslärms der von ihren baulichen Anlagen reflektiert wird).
  • VGH Bayern, 06.06.2006 - 15 ZB 04.3123
    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 NE 12.2637
    Davon abgesehen ist bereits fraglich, ob eine aufgrund der schlicht reflektierenden Wirkung neuer Gebäude (-fassaden) im Plangebiet verursachte Pegelerhöhung außerhalb des Plangebiets abwägungsrelevant ist (vgl. BayVGH, B.v. 6.6.2006 - 15 ZB 04.3123 - juris Rn. 7 f.; BayVGH, B.v. 31.7.2006 - 25 CS 06.1705 - juris Rn. 4 zur fehlenden Verantwortlichkeit von Straßenanliegern hinsichtlich des Straßenverkehrslärms der von ihren baulichen Anlagen reflektiert wird).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 NE 12.2637
    Aus tatsächlichen Gründen ist das Rücksichtnahmegebot im Regelfall nicht verletzt, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 NE 12.2637
    Als Folge des Rechts, ein Grundstück in Übereinstimmung mit einer erteilten Baugenehmigung zu bebauen, müssen sich künftige Bauinteressenten nicht mit einer Nutzung begnügen, die weder zu einer Beschränkung der Aussichtslage noch zu einer Erweiterung der Einsichtsmöglichkeiten führt (BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5/93 - BauR 1994, 354).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 NE 12.2637
    Der Nachbar, der sich seine Bauwünsche erfüllt hat, hat es nicht in der Hand, durch die Art und Weise seiner Bauausführung unmittelbaren Einfluss auf die Bebaubarkeit anderer Grundstücke zu nehmen (BVerwG, B.v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - NVwZ-RR 1997, 516).
  • VGH Bayern, 12.07.2012 - 2 B 12.1211

    Klagebefugnis eines Sondereigentümers; kein gebietsübergreifender

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 NE 12.2637
    Es kommt nicht entscheidungserheblich darauf an, dass der Antragsteller als Wohnungseigentümer insoweit nur eine Berücksichtigung hinsichtlich seines Sondereigentums geltend machen kann (vgl. BayVGH, U.v. 12.7.2012 - 2 B 12.1211 - BauR 2012, 1925 m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 NE 12.2637
    Insoweit enthält vielmehr die in § 15 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BauNVO enthaltene Regelung ein geeignetes Instrumentarium, um im Einzelfall auftretende Konflikte zu lösen (BVerwG, U.v. 11.3.1988 - 4 C 56/84 - BayVBl 1988, 568).
  • VGH Bayern, 17.04.2000 - GrS 1/99

    Unterschreitung der Abstandsflächentiefe vor mehr als zwei Außenwänden

    Auszug aus VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 NE 12.2637
    Durch die Entscheidung des Großen Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist geklärt, dass Art. 6 Abs. 5 Satz 1 Halbs. 1 BayBO 1998 (nunmehr: Art. 6 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 1 BayBO) keine Anwendung findet, wenn die Abstandsflächentiefe des Art. 6 Abs. 4 Satz 1 BayBO 1998 (nunmehr: Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO) vor mehr als zwei Außenwänden unterschritten wird (BayVGH Großer Senat, B.v. 17.4.2000 - GrS 1/1999, 14 B 97.2901 - BayVBl 2000, 562).
  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 13.08

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 NB 25.89

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Nachteils i.S. von § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO;

  • BVerwG, 15.10.2009 - 4 BN 53.09

    Anforderungen und Kriterien an die Sicherheit der Durchführung eines

  • BVerwG, 21.12.2010 - 4 BN 44.10

    Antragsbefugnis beim Normenkontrollverfahren

  • VGH Bayern, 05.02.2015 - 15 N 12.1518

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Kostenentscheidung nach Erledigung der

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Nichtvorliegens eines

    Im Übrigen ist das Verwaltungsgericht zu Recht davon ausgegangen, dass das Rücksichtnahmegebot zu Lasten eines Nachbarn jedenfalls im Regelfall nicht wegen eines zu geringen Abstands von benachbarten Baukörpern zueinander verletzt ist, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften diesem Nachbarn gegenüber eingehalten sind (BVerwG, B.v. 24.4.1989 - 4 B 72.89 - NVwZ 1989, 1060 = juris Rn. 7; B.v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879 = juris Rn. 4; B.v. 15.6.2016 - 4 B 52.15 - BRS 84 Nr. 123 = juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris Rn. 21; B.v. 8.5.2019 - 15 NE 19.551 u.a. - juris Rn. 31; vgl. auch HessVGH, U.v. 20.4.2017 - 3 C 725/14.N - juris Rn. 24; OVG NRW, U.v. 28.6.2016 - 1 C 10678/15 - ZfBR 2016, 791 = juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 15 NE 19.551

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einen

    a) Die Antragsteller können sich zur Begründung ihrer Antragsbefugnis nicht darauf berufen, dass durch den streitgegenständlichen Bebauungsplan ihnen gegenüber die ihre Rechte schützenden Abstandsflächen des Art. 6 BayBO verkürzt worden seien (vgl. BayVGH, B.v. 29.12.2005 - 1 NE 05.2818 - BayVBl. 2006, 670 = juris Rn. 19, 31 ff.; B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris Rn. 17 f.; B.v. 23.8.2018 - 1 NE 18.1123 - juris Rn. 14 ff.; Schwarzer/König, Bayerische Bauordnung, 4. Aufl. 2012, Art. 6 Rn. 99).

    Das Rücksichtnahmegebot ist aus tatsächlichen Gründen im Regelfall nicht wegen eines zu geringen Abstands von benachbarten Baukörpern zueinander verletzt, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B.v. 24.4.1989 - 4 B 72.89 - NVwZ 1989, 1060 = juris Rn. 7; B.v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879 = juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris Rn. 21; vgl. auch HessVGH, U.v. 20.4.2017 - 3 C 725/14.N - juris Rn. 24; vgl. auch OVG NRW, U.v. 28.6.2016 - 1 C 10678/15 - ZfBR 2016, 791 = juris Rn. 29).

    Eine erdrückende Wirkung in Folge des Nutzungsmaßes eines Bauvorhabens kann nur bei nach Höhe und Volumen übergroßen Baukörpern in geringem Abstand zu benachbarten Wohngebäuden in Betracht kommen (als Kriterium der - i.E. jeweils verneinten - Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris Rn. 21; B.v. 8.2.2017 - 15 NE 16.2226 - juris Rn. 22; HessVGH, U.v. 20.4.2017 - 3 C 725/14.N - juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 15.9.2015 - 3 S 975/14 - BauR 2015, 1984 = juris Rn. 26 ff.; OVG NRW, U.v. 28.6.2016 - 1 C 10678/15 - ZfBR 2016, 791 = juris Rn. 29).

  • VGH Bayern, 31.03.2021 - 15 N 20.411

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan für Mischgebiet - Verschattung und Besonnung

    Das Rücksichtnahmegebot ist aus tatsächlichen Gründen im Regelfall nicht wegen eines zu geringen Abstands von benachbarten Baukörpern zueinander verletzt, wenn die bauordnungsrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten sind (BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 879 = juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris Rn. 21).

    Es kann daher offenbleiben, ob die durch Reflexion des Straßenverkehrslärms der G. Straße erhöhten Beurteilungspegel mit den durch die Schallschutzwand reduzierten Lärmpegeln des Schienenverkehrs saldiert werden können und damit schon nicht abwägungsrelevant sind (vgl. BayVGH B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris Rn. 28) oder ob es überhaupt abwägungsrelevant ist, wenn die reflektierende Wirkung neuer Gebäude(-fassaden) im Plangebiet eine Pegelerhöhung außerhalb des Plangebiets verursacht, da die Betroffenen sich vernünftigerweise darauf einstellen mussten, dass "so etwas geschieht", und deshalb ihrem etwaigen Vertrauen in den Bestand oder Fortbestand etwa einer bestimmten Marktlage oder Verkehrslage die Schutzbedürftigkeit fehlt (BVerwG, B.v. 9.11.1979 - 4 N 1.78 - BayVBl 1980, 88) oder Verkehrslärmreflexionen aus dem allgemeinen Verkehr, der den Vorhaben im Planbereich nicht zugeordnet werden kann, grundsätzlich nicht abwägungserheblich sind (vgl. BayVGH, B.v. 6.6.2006 - 15 ZB 04.3123 - juris Rn. 7 f.; BayVGH, B.v. 31.7.2006 - 25 CS 06.1705 - juris Rn. 4).

  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 15 N 19.210

    Erfolgloser Normenkontrollantrag von Grundstückseigentümern außerhalb des

    Bei dieser Sachlage ist auch nicht ersichtlich, dass es bei Umsetzung des Bebauungsplans zu einem relevanten Entzug von Belichtung, Belüftung und Besonnung oder zu einer unzumutbaren erdrückenden, abriegelnden oder einmauernden Wirkung zu Lasten der Wohngebäude der Antragsteller kommen könnte (bei der Bauleitplanung vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris Rn. 21; B.v. 8.2.2017 - 15 NE 16.2226 - juris Rn. 22; B.v. 8.5.2019 - 15 NE 19.551 u.a. - juris Rn. 33 f.; HessVGH, U.v. 20.4.2017 - 3 C 725/14.N - juris Rn. 31; VGH BW, U.v. 15.9.2015 - 3 S 975/14 - BauR 2015, 1984 = juris Rn. 26 ff.; OVG NRW, U.v. 28.6.2016 - 1 C 10678/15 - ZfBR 2016, 791 = juris Rn. 29; vgl. auch die Extremfällen bei BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78 - DVBl. 1981, 928 = juris Rn. 32 ff.; U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85 - DVBl. 1986, 1271 = juris Rn. 15), was von den Antragsteller auch nicht substantiiert behauptet wird.
  • VG Augsburg, 20.02.2020 - Au 5 S 20.200

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung für einen Reihenhausanbau

    Es ist zudem allgemein anerkannt, dass aus tatsächlichen Gründen das Rücksichtnahmegebot im Regelfall nicht verletzt ist, wenn die Abstandsflächenvorschriften eingehalten werden (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637).
  • VGH Bayern, 28.01.2019 - 15 ZB 17.1833

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für ein Vorhaben auf dem Gebiet der

    Soweit das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner Begründung, warum Grundzüge der Planung nicht berührt seien, ferner darauf verweist, der Bebauungsplan Nr. 288 hätte abwägungsfehlerfrei auch unter planerischer Zurückhaltung ohne diese Festsetzung erlassen werden können, indem die Immissionsproblematik vorhabenbezogen in die jeweiligen Einzelgenehmigungsverfahren verlagert worden wäre, ist zu berücksichtigen, dass Verkehrslärmbelastungen sowie diesbezügliche Verstärkungen durch Reflexionen von baulichen Anlagen jedenfalls nicht ohne Weiteres Gegenstand des Gebots der Rücksichtnahme als Prüfmaßstab im bauplanungsrechtlichen Einzelgenehmigungsverfahren sind (vgl. BayVGH, B.v. 31.7.2006 - 25 CS 06.1705 u.a. - juris Rn. 4; OVG NRW, B.v. 2.5.2018 - 10 B 234/18 - juris Rn. 5; vgl. auch BayVGH, B.v. 6.6.2006 - 15 ZB 04.3123 - juris Rn. 7 f.; B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris Rn. 29 f.).
  • VGH Bayern, 05.02.2015 - 15 N 12.1518

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Anders als im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 47 Abs. 6 VwGO (Az. 15 NE 12.2637) hat der Antragsteller im Normenkontrollverfahren Umstände vorgetragen und hierzu die Stellungnahme eines Lärmschutzsachverständigen vorgelegt, die eine abwägungsrelevante Lärmerhöhung an seiner Wohnung jedenfalls nicht mehr von vornherein als ausgeschlossen erscheinen lassen.
  • VG Augsburg, 11.07.2019 - Au 5 K 19.54

    Rechtmäßige Baugenehmigung für Neubau eines Einfamilienhauses

    Es ist zudem allgemein anerkannt, dass aus tatsächlichen Gründen das Rücksichtnahmegebot im Regelfall nicht verletzt ist, wenn das Vorhaben den Abstandsflächenvorschriften entspricht (vgl. BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris).
  • VG Augsburg, 19.11.2018 - Au 5 S 18.1761

    Wirksame Zustimmung des Antragstellers zu Bauvorhaben ist bei summarischer

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass aus tatsächlichen Gründen das Rücksichtnahmegebot im Regelfall nicht verletzt ist, wenn - wie hier - die Abstandsflächenvorschriften eingehalten werden (vgl. etwa BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris Rn. 21; BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879).
  • VG Augsburg, 06.08.2015 - Au 4 S 15.1067

    Nachbarantrag auf einstweiligen Rechtsschutz (abgelehnt)

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass aus tatsächlichen Gründen das Rücksichtnahmegebot im Regelfall nicht verletzt ist, wenn - wie hier - die Abstandsvorschriften eingehalten sind (vgl. etwa BayVGH, B.v. 8.3.2013 - 15 NE 12.2637 - juris Rn. 21 unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 - NVwZ 1999, 879; BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 41).
  • VG Augsburg, 23.09.2015 - Au 5 S 15.1268

    Vorläufiger Rechtsschutz; Drittanfechtungsklage; qualifizierter Bebauungsplan;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht